Lenk- und Ruhezeiten
Die bisher geltenden Regeln sollen grundsätzlich beibehalten werden. Allerdings darf ein Fahrer zweimal hintereinander die 24-stündige verkürzte Wochenruhezeit nützen, dann muss ein langes Wochenende von 45 Stunden Pause folgen. Diese reguläre Ruhezeit darf, im Gegensatz zu der verkürzten, nicht in der Fahrerkabine verbracht werden. Falls sie nicht zuhause verbracht werden kann, muss der Arbeitgeber für eine „angemessene Übernachtungsmöglichkeit“ (Hotel o. Ä.) sorgen.
Mindestlohn
Ein Fahrer gilt im Sinne der EU-Entsenderichtlinie als „entsandt“, wenn er sich mindestens drei Tage im Monat in einem anderen Land aufhält. Für ihn gelten dann die dort geltenden Lohn- und Sozialvorschriften, also insbesondere auch der dortige Mindestlohn.
Kabotage
Fahrer sollen künftig bis zu fünf aufeinanderfolgende Tage lang unbegrenzt Kabotagefahrten durchführen können (bisher maximal drei Fahrten innerhalb von sieben Tagen). Allerdings gelten sie ab dem Beginn der ersten Kabotagefahrt als „entsandt“, müssen also mit dem Mindestlohn des Arbeitslandes bezahlt werden.
Briefkastenfirmen
Es gilt der Grundsatz, dass Unternehmen dort registriert sein müssen, wo der Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Die EU-Kommission sieht darin einen wichtigen Teil ihrer Bemühungen zur Verbesserung der sozialen Bedingungen für die Fahrer. Ihr Paket enthält deshalb „klare Kriterien“ für die Definition von Briefkastenfirmen und kündigt ein hartes, EU-einheitliches Vorgehen gegen diese an.
Straßennutzungsgebühren
Den Mitgliedstaaten steht es weiterhin frei, ob sie eine Straßenmaut erheben wollen. Wenn ja, dann muss diese allerdings ab 2023 für Lkw und ab 2027 für Pkw entfernungs- und emissionsabhängig berechnet werden, Vignetten wären danach nicht mehr zulässig. Die Kommission strebt dabei ein EU-einheitliches System zur Mauterhebung an: Ziel ist, dass ein Fahrzeug mit nur einem einzigen Gerät zur Mauterhebung (OBU) durch die gesamte EU fahren kann. Für die Mitgliedstaaten sind die Mauteinnahmen nicht zwingend zweckgebunden, nur falls Gebühren für Staus erhoben werden, müssen diese Einnahmen auch für deren Beseitigung verwendet werden.
CO2-Emissionen
Mit einem von der EU entwickelten System namens VECTO (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) sollen erstmals auch die Abgaswerte schwerer Nutzfahrzeuge erfasst und berechnet werden. Diese könnten später dann zu Vorschriften für Höchstwerte führen, wie sie heute bereits für neue Pkw gelten.
Noch nicht im Paket
Eine Reihe weiterer Vorschläge sollen erst zum Jahresende oder sogar Anfang 2018 vorgelegt werden. Dazu zählt etwa eine Revision der Regeln für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t, die – wie die Kommission festgestellt hat – vermehrt für Gütertransporte eingesetzt werden. Aber auch Themen wie die Fahrzeugsicherheit, die Treibstoff-Effizienz für Lkw, die Sicherheit in Tunneln, die Regeln für „bestimmte Beförderungen im kombinierten Verkehr“ oder auch die Tank- und Ladestellen-Infrastruktur für alternative Treibstoffe hat sich die EU-Kommission für später aufgespart.